Elbvertiefung - aktuell


Stand: 01.07.2015 15:02 Uhr 


Weservertiefung: EuGH macht strenge Auflagen

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Plänen zur Vertiefung der Weser in ihrer jetzigen Form am Mittwoch einen Riegel vorgeschoben. Die EU-Wasserrahmen-Richtlinie stehe einer weiteren Ausbaggerung eines schiffbaren Flusses entgegen, urteilten die Luxemburger Richter. Das sogenannte Verschlechterungsverbot besagt, dass sich die Wasserqualität der europäischen Gewässer nicht verschlechtern darf. Es müsse bei jedem Einzelprojekt beachtet werden und sei nicht nur eine allgemeine politische Zielvorgabe, so der EuGH. Allerdings könne es Ausnahmen unter strengen Auflagen geben, so die EU-Richter - wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse vorliegt. Die Entscheidung war auch in Hamburg mit Spannung erwartet worden. Denn auch wenn es im konkreten Fall nur um die Vertiefung der Weser geht, gilt das Urteil auch als richtungsweisend für die geplante Elbvertiefung.

EuGH kippt geplante Weservertiefung



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EuGH kippt geplante Weservertiefung

 

NDR//Aktuell - 

Der Gewässerschutz ist wichtiger als die Konkurrenzfähigkeit von Wirtschaftsstandorten: Das haben die Richter des EuGH heute entschieden. Gegen die Weservertiefung geklagt hatte der BUND.

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BUND fühlt sich bestätigt

Die Weservertiefung in Zahlen

 


Die etwa 65 Kilometer lange Außenweser soll durchschnittlich um einen Meter ausgebaggert werden, damit künftig Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,5 Metern Bremerhaven ansteuern können - unabhängig von Ebbe und Flut. Bislang ist das nur für Schiffe mit einem Tiefgang von 12,8 Metern möglich. Den 57 Kilometer langen Weser-Abschnitt von Bremerhaven bis Bremen sollen Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 12,8 Metern mit der Flutwelle bis Brake (Kreis Wesermarsch) befahren können. Bislang ist das nur für Schiffe mit einem Tiefgang bis 11,9 Metern möglich. Für den Abschnitt bis Bremen soll eine maximale Schiffstiefe von 11,1 Meter statt der bisherigen 10,70 Metern gelten. Die Fahrrinne muss dazu durchschnittlich um 70 Zentimeter ausgebaggert werden. Beide Häfen bleiben weiterhin tideabhängig.

Die endgültige Entscheidung liegt in beiden Fällen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es hatte die Luxemburger Richter angerufen, um zu klären, wie strikt die EU-Wasserrahmen-Richtlinie eingehalten werden muss. Seine Entscheidung zur Elbvertiefung hatte das Bundesverwaltungsgericht im Oktober vertagt - mit dem Hinweis, zunächst das EuGH-Urteil zur Vertiefung der Weser abwarten zu wollen. Denn die Verfahren sind ähnlich gelagert: Umweltschutzverbände haben in beiden Fällen gegen die Vertiefungspläne geklagt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fühlt sich durch das EuGH-Urteil in seiner Position bestätigt: Durch weiteres Ausbaggern werde die Qualität der Weser erheblich schlechter, es drohten Erosion, Verschlickung und Versalzung, so der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. "Das Urteil ist ein Fortschritt für den Gewässerschutz insgesamt, nicht nur für die Weser."

78.000 Arbeitsplätze in Gefahr - Wirtschaft hofft auf Ausnahmeregelung

KOMMENTAR

Das Containerschiff "MSC Oscar" trifft vor dem Containerterminal in Bremerhaven (Bremen) ein. © dpa bildfunk Fotograf: Ingo Wagner

Weservertiefung: Umweltschutz mit Hintertüren

01.07.2015 17:08 Uhr

NDR Info

Der Europäische Gerichtshof hat die Pläne für die Weservertiefung gebremst. Grundsätzlich stünden Umweltauflagen an erster Stelle. Doch eine Hintertür bleibt. Dorothee Gerwald kommentiert. mehr

Klar ist aber auch: Die beiden rot-grünen Landesregierungen in Bremen und Niedersachsen wollen die Weservertiefung unbedingt, um nicht vom internationalen Containerschiffsverkehr abgehängt zu werden. Und so hofft Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) nun, dass im Fall der Weser die vom EuGH in Aussicht gestellte Ausnahmeregelung greift. Denn in den insgesamt rund 78.000 Arbeitsplätzen in den Weserhäfen sieht Lies das von den Richtern geforderte öffentliche Interesse: "Wir können belegen, dass über die Weservertiefung gerade für die niedersächsischen Häfen ein volkswirtschaftlicher Nutzen entsteht. Ich gehe davon aus, dass wir mit Gutachten genau dies belegen und damit die Grundlage für die Vertiefung schaffen." Und auch der Wirtschaftsverband Weser und die Hafengesellschaft Niedersachsen Ports sehen nach eigenen Angaben noch Chancen für die Weservertiefung - trotz des EuGH-Urteils.

Experte: "Entscheidung erleichtert Vertiefung von Weser und Elbe"

VIDEOS

Der Vorstandsvorsitzende der J. Müller AG Jan Müller. © NDR Fotograf: Oliver Gressieker

00:47 min

"Ein richtungsweisendes Urteil"

 


Der Hafenbetreiber J. Müller AG ist zufrieden mit der EuGH-Entscheidung zur Weservertiefung. Der Vorstand begrüßt die möglichen Ausnahmen, wenn die Wasserqualität erhalten bleibt. Video (00:47 min)

Geht es nach dem Wasserrechts-Experten Michael Reinhardt, können die Wirtschaftsvertreter sich zu Recht Hoffnungen machen. Seiner Ansicht nach wird die Entscheidung die Vertiefung von Weser und Elbe eher erleichtern als erschweren. "Der EuGH hat ein sehr pragmatisches Urteil gesprochen und damit einen Webfehler des europäischen Wasserrechts ausgeglichen", so der Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht. Er habe das Verschlechterungsverbot abgemildert, so Reinhardt. Solange ein Gewässer die Klasse halte, könne es sich nun innerhalb einer Güteklasse verschlechtern - "ohne dass ein Verstoß gegen die EU-Richtlinie vorliegt". Zuvor hätten dagegen bereits geringfügige Verschlechterungen gegen die Richtlinie verstoßen. "Diese strenge Auslegung gilt nach dem EuGH-Urteil nun nur noch für Gewässer, die ohnehin schon in der untersten Güteklasse eingruppiert sind", so der Experte.

In Sachen Vertiefung von Weser und Elbe liegt der Ball nun wieder beim Bundesverwaltungsgericht: Die Entscheidung der Leipziger Richter wird noch in diesem Jahr erwartet.

 

 

© NDR  

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